Häufige Fragen und Antworten


Bin ich als Heilpädagoge umsatzsteuerpflichtig?

Heilpädagogische Leistungen sind nicht per se von der Umsatzsteuer befreit. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Leistung aufgrund einer Befreiungsvorschrift nach dem Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit ist.

Aufgrund der unterschiedlichen Befreiungsvorschriften bedarf die Frage der Umsatzsteuerpflicht regelmäßig einer Einzelfallbetrachtung. In Zweifelsfällen kann auch vor Aufnahme der Tätigkeit eine, dann allerdings kostenpflichtige, verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts nach § 89 Abs. 2 Abgabenordnung eingeholt werden. Aktuelle Informationen finden Sie in der Rubrik → Fragen zur Umsatzsteuer.


Muss ich in einer Berufsgenossenschaft Mitglied werden?

Ja, eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist nach Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege verpflichtend, um Ihren beruflichen Unfallversicherungsschutz abzudecken.


Muss ich mich als Freiberufler versichern?

Sie benötigen in jedem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Berufsunfallversicherung (Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft). Über weitere Versicherungsfragen informiert Sie die → Agentur Kräter in Waldkirch, mit der der BHP kooperiert.


Muss ich meine Praxis beim Gesundheitsamt oder beim Gewerbeamt anmelden?

Nein.


Können Heilpädagogen mit den Krankenkassen abrechnen?

Nein. Die Krankenkassen zahlen nur für Dienstleistungen von Gesundheitsberuflern (Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden…). Unsere Berufsgruppe rechnet über die kommunalen Träger der Eingliederungshilfe ab (Jugendhifeträger, Eingliederungshilfeträger).


Muss ich einen Hochschulabschluss haben, um mich in eigener Praxis selbstständig zum machen?

Nein. Auch ein Fachschul- oder Fachakademieabschluss berechtigt zur Übernahme heilpädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe.


Was bringt mir eine Zertifizierung durch die BHP Agentur?

Sie verbessern ihre Chancen am Markt sozialer Dienstleistungen und erfüllen die Verpflichtung zur Qualitätssicherung ihrer Leistungen als wichtiges Kriterium im Rahmen einer mit den Leistungsträgern abzuschließenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung. Zudem profitieren Sie von zusätzlichen Dienstleistungen des BHP und seiner Agentur (z. B. Fortbildung, Beratung).


Ist eine Zertifizierung zwingend erforderlich um eine heilpädagogische Praxis zu eröffnen?

Nein, aber eine Zertifizierung macht sie konkurrenzfähiger und ist für Klienten und Leistungsträger ein Signal für Qualität und Transparenz ihrer Angebote.

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Gibt es Literatur zum Thema Selbstständigkeit als HeilpädagogIn, mit welcher ich mich über die wesentlichen Fragen zur Selbstständigkeit informieren kann?

Ja. Der BHP Verlag veröffentlicht seit vielen Jahren einen Leitfaden für selbstständige HeilpädagogInnen, welcher zu den wesentlichen Aspekten der Gründung einer heilpädagogischen Praxis informiert.

Sie können den Leitfaden in der aktuell 9. Auflage im BHP Verlag bestellen.