Zertifizierung | Praxen

Erklärvideo zum BHP-Zertifizierungsverfahren

 

Seit über 20 Jahren bietet der BHP ein Qualitätssicherungsverfahren für freipraktizierende Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die in eigener Praxis oder mobil tätig sind, an. Gleichzeitig unterstützt der BHP die Arbeit in diesem Handlungsfeld durch eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten und ein Beratungsangebot.

Diese Dienstleistungen sind in der „BHP Agentur“ zusammengefasst. Das nachfolgend beschriebene Zertifizierungsverfahren hat sich in der Praxis bewährt und wurde immer wieder in seinen Anforderungen modifiziert.

Diese Qualitätskriterien des Verfahrens und die daraus resultierenden Anforderungen an die Praxisinhaber werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der heilpädagogischen Arbeit angepasst.


I. Verfahrensablauf

Alle grundlegenden Informationen zum Zertifizierungsverfahren durch den BHP können Sie dem Merkblatt „Zertifizierungsverfahren für heilpädagogische Praxen“ entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der BHP Agentur gerne zur Verfügung.

1 Merkblatt Zertifizierungsverfahren Praxen (578.9 KiB)

Für die Zertifizierung Ihrer heilpädagogischen Praxis fordern Sie bei der BHP Agentur den entsprechenden Fragebogen an oder laden diesen hier herunter:

2 Antragsfragebogen Zertifizierungsverfahren Praxis Aus (296.9 KiB)

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Die BHP Agentur sichtet dann die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin. Sofern Ihre Angaben und eingereichten Unterlagen den Qualitätsanforderungen des Zertifizierungsverfahrens entsprechen, besichtigt ein/e Mitarbeitende/r der BHP Agentur Ihre Praxisräume, um das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen zur Zertifizierung zu überprüfen. Bei Vorliegen der persönlichen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen leitet die BHP Agentur die Unterlagen zur abschließenden Begutachtung an den BHP-Vorstand weiter.

 

Logo zertifiziertDaraufhin erhalten Sie als Antragsteller/in eine Urkunde über die berufsverbandliche Zertifizierung. Zudem dürfen Sie künftig den Zusatz “vom BHP zertifiziert” hinter Namen, Berufs- bzw. Praxisbezeichnung führen. Der BHP stellt Ihnen ein entsprechendes Logo zur Verfügung und bietet Ihnen zusätzlich an, sich kostenfrei in die → Auflistung der Zertifizierten heilpädagogischen Anbieter eintragen lassen.

Zur Überprüfung des Fortbestehens des Zertifikats wird Ihnen von der BHP Agentur vor Ablauf einer Zweijahresspanne (nach erfolgreicher Re-Zertifizierung im Abstand von jeweils 3 Jahren) ein detaillierter Überprüfungsfragebogen zugesandt. Nach Eingang des Überprüfungsfragebogens findet ein Telefongespräch statt, in dem offene Fragen besprochen werden. Bei Veränderungen, welche die vom Berufsverband festgelegten Grundlagen und Voraussetzungen für die Zertifizierung einer Heilpädagogischen Praxis betreffen (z.B. Umzug der Praxis), findet eine erneute Vor-Ort-Überprüfung durch die BHP Agentur statt.


II. Voraussetzungen

Persönliche Anforderungen

  • Mitgliedschaft im BHP
  • Mindestalter 27 Jahre
  • Ausbildung als Diplom-Heilpädagoge/in oder staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in bzw. B.A. / M.A. in Heilpädagogik
  • Qualifikation in mindestens drei Methoden der Heilpädagogik (nachgewiesen durch 100 Stunden Aus- oder Fortbildung pro Methode)
  • Qualifikation in heilpädagogischer Diagnostik (nachgewiesen durch 70 Stunden Aus- oder Fortbildung)
  • Nachweislich mindestens drei Jahre Vollzeit-Berufserfahrung nach Abschluss der heilpädagogischen Ausbildung (Teilzeitbeschäftigungen müssen summiert mind. 3 Jahren Vollzeit entsprechen)
  • Verpflichtung zu und Nachweis von mindestens vier Tagen fachspezifischer Fortbildung pro Jahr sowie Teilnahme an 4 Supervisionssitzungen mit inhaltlichem Bezug zur heilpädagogischen Praxistätigkeit (mind. 4 x pro Jahr)
  • Die Praxis wird spätestens zwei Jahre nach Zertifizierungsbeginn vom/von der Praxisinhaber/in im Umfang von mindestens 50% der Regelarbeitszeit betrieben
  • Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen einschließlich tabellarischem Lebenslauf und Konzept der Praxisarbeit (s. Hinweise zur Praxiskonzeption im Anschluss)

Bitte beachten Sie: Sofern ein/e freipraktizierende/r Heilpädagoge/in weitere Heilpädagogen/innen beschäftigt, die ebenfalls Behandlungen durchführen, trägt er/sie die Verantwortung für die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter/innen und deren Handeln im Sinne des Qualitätsanspruchs an die Praxis.

Wir empfehlen, vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit an einem Existenzgründungsseminar der → Europäischen Akademie für Heilpädagogik (EAH) teilzunehmen oder sich telefonisch oder per Mail mit der BHP Agentur in Verbindung zu setzen. Angebote dazu finden Sie unter → www.eahonline.de.

Räumliche und sachliche Voraussetzungen

Es müssen zusammenhängend mehrere Räume vorhanden sein, die baulich eindeutig von Privaträumen getrennt sind. Mindestens sind für die Zertifizierung erforderlich:

  • ein größerer Raum als Spiel- und Behandlungszimmer
  • ein kleinerer reizarmer Raum
  • ein Sprechzimmer (auch möglich in Kombination mit einem Büro)
  • sanitäre Nebenräume

Bitte fügen Sie Ihrem Zertifizierungsantrag einen Grundriss der Räumlichkeiten bei!

Sowohl Größe und Ausstattung der Räume als auch das heilpädagogische Förder- und Diagnostikmaterial soll den individuellen Tätigkeitsschwerpunkten des/der Heilpädagogen/in entsprechen.

Grundsätzlich wird eine räumliche Erweiterung als Verbesserung der heilpädagogischen Wirkungsmöglichkeiten der/des Praxisinhaberin/Praxisinhabers angesehen. Daher bedarf es i.d.R. keiner neuen Vor-Ort-Begehung der Räumlichkeiten. Sofern aber die hinzugewonnenen Räumlichkeiten für gänzlich neue heilpädagogische Dienstleistungen (neue methodische Ansätze und Angebote) und/oder ein gänzlich neues Klientel (ev. in einer anderen Ortschaft) genutzt werden, entsteht von Seiten der BHP Agentur im Rahmen dieser Zertifizierung die Verpflichtung, die bisher ungesehenen Räumlichkeiten zu begutachten, um sich davon zu vergewissern, dass diese Räumlichkeiten den geforderten Standards entsprechen

Für eine Mobile Heilpädagogische Praxistätigkeit gelten die gleichen Bedingungen. Hier reichen jedoch der Nachweis eines Spiel- bzw. Behandlungs- raumes sowie eines Sprechzimmers/Büros aus. Zudem muss sich im Logo der Mobilen Praxis der Vermerk finden, dass es sich um eine „Mobile Heilpädagogische Praxis” handelt.


III. Entzug der berufsverbandlichen Anerkennung

Folgende Gründe können zum Entzug der berufsverbandlichen Zertifizierung führen:

  • Wegfall der Zertifizierungsvoraussetzungen
  • Beendigung der Mitgliedschaft im BHP / Ausschluss aus dem Verband
  • Nichterfüllung der Mitteilungspflicht über wichtige Änderungen, die die Zertifizierungs-voraussetzungen der Praxis betreffen
  • Grobe Pflichtverletzungen im Rahmen des Praxisbetriebes sowie Verstöße gegen berufsethische Grundsätze

IV. Kosten der Zertifizierung

Die im Rahmen einer Zertifizierung anfallenden Kosten können Sie der folgenden Übersicht entnehmen: Kosten BHP-Zertifizierung Praxen

Die aufgeführten Gebühren sind Brutto-Beträge und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

* Sollten die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht den Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens entsprechen, fallen für Sie keine Gebühren an. Kommt es hingegen zu einem Audit in Ihrer Praxis, unabhängig von einer erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Zertifizierung, müssen die Kosten in jedem Fall entrichtet werden.

** Urkunde und personifizierter Praxisstempel bleiben Eigentum des BHP. Die erhobenen Gebühren sind Nutzungsgebühren. Bei Aufgabe der Praxis und Wegfall der Zertifizierungsvoraussetzungen, sind diese an den BHP zurückzusenden.