Zertifizierung | Einrichtungen/Dienste

Erklärvideo zum BHP-Zertifizierungsverfahren

Das BHP-Zertifizierungsverfahren ist das zentrale Qualitätssicherungsinstrument für heilpädagogische Praxen, Einrichtungen und Dienste. Ziel der Zertifizierung ist es, einen hohen und durch Transparenz gekennzeichneten Standard an heilpädagogischen Dienstleistungen in Deutschland zu etablieren.

Alle grundlegenden Informationen zum Zertifizierungsverfahren für Einrichtungen und Dienste durch den BHP können Sie dem Merkblatt „Zertifizierungsverfahren für Heilpädagogische Einrichtungen und Dienste“ entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der BHP Agentur gerne zur Verfügung.

5 Merkblatt Zertifizierungsverfahren ED (557.4 KiB)

 

 


I. Verfahrensablauf

Für die Zertifizierung ihrer heilpädagogischen Einrichtung / ihres heilpädagogischen Dienstes fordern Interessenten bei der BHP Agentur den entsprechenden Fragebogen an. Alternativ können Sie den Fragebogen hier herunterladen:

1 Antragsfragebogen Zertifizierung ED (131.3 KiB)

Die BHP Agentur sichtet dann die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin. Sofern Ihre Angaben und eingereichten Unterlagen den Qualitätsanforderungen des Zertifizierungsverfahrens entsprechen, besichtigen in der Folge Mitarbeitende des BHP die Einrichtung / den Dienst. Dort wird das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen zur Zertifizierung überprüft. In einem ausführlichen Gespräch werden noch einmal die Anforderungen des Qualitätssicherungsverfahrens und deren Umsetzung erörtert. Es findet sowohl ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung als auch ein Gespräch mit Vertretern der Mitarbeiterschaft statt. Die Antrag stellende Einrichtung / der Antrag stellende Dienst trägt Sorge dafür, dass alle Räumlichkeiten der Einrichtung / des Dienstes, die für die heilpädagogische Arbeit relevant sind, besichtigt werden können. Die Mitarbeiter des BHP fertigen über das durchgeführte Audit ein Protokoll an.

Bei Vorliegen aller Zertifizierungsvoraussetzungen legt die BHP Agentur die Unterlagen zur abschließenden Begutachtung und Beschlussfassung dem BHP Vorstand vor. Der Antragsteller erhält im Falle eines positiven Bescheides daraufhin eine Urkunde über die BHP Zertifizierung. Es wird ein Zertifikat als „Anbieter heilpädagogischer Leistungen“ ausgestellt. Zudem dürfen Sie künftig den Zusatz „vom BHP zertifiziert“ dem Namen Ihrer Einrichtung / Ihres Dienstes hinzufügen und erhalten ein Außenschild zur Anbringung an das Gebäude. Der BHP stellt Ihnen ein entsprechendes Logo für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung und bietet Ihnen zusätzlich an, sich kostenfrei in die → Auflistung der Zertifizierten heilpädagogischen Anbieter eintragen lassen.


II. Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft der Einrichtung / des Dienstes im BHP;
  • ausführliche Leistungsbeschreibung der heilpädagogischen Angebote und des spezifischen heilpädagogischen Profils im Konzept der Einrichtung / des Dienstes;
  • Beschäftigung von ausgebildeten und berufserfahrenen Heilpädagogen;
  • Verpflichtung zur regelmäßigen fachspezifischen Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals;
  • das Vorliegen von Qualifikationen des heilpädagogischen Fachpersonals in heilpädagogischer Diagnostik;
  • Verpflichtung zu und Nachweis über die Organisation von 4 Supervisionssitzungen pro Jahr für das beschäftigte Fachpersonal mit externen Supervisoren;
  • das Vorhandensein ausreichender und den Leistungs- und Konzeptbeschreibungen entsprechenden Räumlichkeiten in der Einrichtung / dem Dienst;
  • Ausstattung mit angebotsadäquatem Spiel-, Förder-, Arbeits- und Diagnostikmaterial;
  • die Verpflichtung, nach der Zertifizierung den Zusatz „Heilpädagogik/Heilpädagogisch“ im Namen der Einrichtung / des Dienstes zu nutzen.


III. Entzug der berufsverbandlichen Anerkennung

  • Wegfall der Zertifizierungsvoraussetzungen
  • Beendigung der Mitgliedschaft im BHP / Ausschluss aus dem Verband
  • Nichterfüllung der Mitteilungspflicht über wichtige Änderungen, die die Zertifizierungsvoraussetzungen der Einrichtung / des Dienstes betreffen
  • Grobe Pflichtverletzungen im Rahmen des Einrichtungsbetriebes sowie Verstöße gegen berufsethische Grundsätze.
  • Nichtdurchführung der Re-Zertifizierung trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den BHP


IV. Kosten der Zertifizierung

KOSTEN DES VERFAHRENS

Die Kosten für das Zertifizierungsverfahren sind abhängig von der Größe/ Beschäftigtenzahl der Einrichtung / des Dienstes. Zugrunde gelegt wird die Anzahl des beschäftigten Fachpersonals.

Eine Übersicht der anfallenden Kosten finden Sie hier:  Gebührenkatalog Zertifizierungsverfahren Einrichtungen/Dienste

Alle aufgeführten Gebühren sind Brutto-Beträge und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zertifizierten Einrichtungen / Diensten wird eine Urkunde ausgestellt und ein Außenschild zur Anbringung an das Gebäude übergeben. Es erfolgen auf Wunsch ein Eintrag auf der Internetseite des BHP und eine Benachrichtigung der öffentlichen Leistungsträger. Diese Leistungen sind in den Zertifizierungskosten enthalten.